Rechtsanwalt Dr. Rolf Stagat
Rechtsanwalt Dr. Rolf Stagat berät Sie im Gesellschaftsrecht, im Dienstvertragsrecht der Geschäftsführer und Vorstände, im Bereich Organhaftung und D&O-Versicherungen sowie im Arbeitsrecht, das häufig auch bei Fremdgeschäftsführern und Minderheitsgesellschafter-Geschäftsführern zur Anwendung kommt.
Rechtsanwalt Dr. Rolf Stagat ist seit über 25 Jahren Fachanwalt für Arbeitsrecht und seit 15 Jahren Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht. Er berät und vertritt von Konstanz aus deutschlandweit Unternehmen und Führungskräfte in arbeits- und gesellschaftsrechtlichen Fragen. Sein Tätigkeitsschwerpunkt liegt in der Vertretung von Unternehmen, Gesellschaftern und Geschäftsführern bei der Bestellung und Abberufung von Organen, beim Abschluss oder der Kündigung von Dienstverträgen, dem Ausschluss von Gesellschaftern und der Kündigung von Geschäftsführerverträgen. Hierzu gehört auch die gerichtliche Vertretung in Gesellschafterstreitigkeiten und Kündigungsschutzprozessen von GmbH – Geschäftsführern und AG-Vorständen.
Herr Dr. Stagat hat in weit über 100 Fällen Geschäftsführer und Gesellschafter in Trennungssituationen und Schadensersatzprozessen vertreten. Typischerweise führt dabei erst der Wunsch des Unternehmens, sich vom Geschäftsführer zu trennen, zur Geltendmachung von Organhaftungsansprüchen. Aufgrund der strengen gesetzlichen Haftung nach dem GmbH-Gesetz fällt es Unternehmen leicht, Schadensersatzansprüche gegen ihre Geschäftsführer zu konstruieren, mit denen kurzerhand gegen die Vergütungsansprüche aufgerechnet wird.
Solche Auseinandersetzungen an der Schnittstelle von Gesellschaftsrecht und Arbeitsrecht sind teuer und für die betroffenen Geschäftsführer steht viel auf dem Spiel. Dr. Stagat setzt dabei seine Erfahrung zu Ihrem Nutzen ein.